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AGB

Dies sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Strobel-IT in Bezug auf die von Strobel-IT angebotenen IT-Dienstleistungen, Beratungen und Produkte, vertreten durch Samuel Strobel als natürliche Person. Gegenstand dieser ist die Regelung der Rechtsbeziehung zwischen Strobel-IT und dem Auftraggeber in Bezug auf die beauftragten IT-Dienstleistungen und Produkte. Die AGB‘s gelten für die Zusammenarbeit zwischen Strobel-IT (im Folgenden auch „IT-Dienstleister“) und dessen Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.

 

1. Umfang und Ausführung des Auftrages

1.1 Für den Umfang der vom IT-Dienstleister zu erbringenden Leistungen ist der erteilte Auftrag maßgebend.

Der Auftraggeber bestellt Samuel Strobel zu seinem IT-Dienstleister in allen Informationstechnologischen Belangen.

Der Auftrag umfasst alle Informationstechnologischen Leistungen. Sich daraus ergebende artverwandte Tätigkeiten, welche zu einer umfassenden Dienstleistung im Bereich der IT führen – wie Marketing, Beratung oder Prozessoptimierung – sind Gegenstand des Auftrags.

1.2 Das Mandat wird nach Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeübt.

1.3 Der IT-Dienstleister wird die vom Auftraggeber genannten Tatsachen als richtig zu Grunde legen. Soweit er Unrichtigkeit feststellt, ist er verpflichtet, darauf hinzuweisen.

1.4 Lieferungen und Leistungen gegenüber Unternehmen im Sinne des §14 BGB, d.h. einer natürlichen oder juristischen Person oder einer rechtsfähigen Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt ausschließlich zu den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Strobel-IT.

1.5 Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Dokumentationen gehört nicht zum Auftrag.

1.6 Die detaillierte Beauftragung des Auftragnehmers durch Beratungen des IT-Dienstleisters obliegen dem Auftraggeber. Auf Risiken und unsachgemäße Beauftragung weist der Auftragnehmer hin und entlastet sich damit vor möglichen Fehlern und Systemproblemen, die durch die Beauftragung entstehen können. Sollte der Auftragnehmer die Beauftragung als nicht ordnungsgemäß einstufen, auch wenn der Fall bereits nach Beginn der Arbeiten eintritt, hat dieser das Recht die Beauftragung nach eigenem Ermessen niederzulegen. Wenn der Fall eintritt, wird der Auftragnehmer den Grund und die Umstände dem Auftraggeber klar aufzeigen.

Für Schäden aus diesem geschilderten Grund haftet der Auftraggeber uneingeschränkt.

1.7 Der Auftragnehmer ist berechtigt Subunternehmer für den erteilten Auftrag zu beschäftigen.

1.8 Der Auftragnehmer ist berechtigt Geräte und Leistungen nach eigenem ermessen für die Erfüllung des Auftrages zu wählen und anzuwenden.

1.9 Die Beauftragung der IT-Dienstleistung kann Projektbezogen, aber auch dauerhaft (Servicevereinbarung) erfolgen. Sollte ein Serviceauftrag teil der Leistung sein, wird dies explizit zwischen den Parteien vereinbart. Der Auftragnehmer weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass die Servicebetreuung der beauftragten Leistung zwingend für die dauerhafte Funktionalität dieser im Bereich von Soft- und Hardware notwendig ist. Stimmt der Auftraggeber einer Servicebetreuung vom Auftragnehmer nicht zu, übernimmt dieser keine Gewährleistung gegenüber seiner Dienstleistung, insofern die Leistung über einen Zeitraum zurückliegt, die üblicherweise für Hard- und Softwareintervalle laut Systemlieferanten und auch umstandsbedingt üblicherweise gefordert sind.

 

2. Exklusivregelung

2.1 Der Auftraggeber schließt eine exklusive IT-Dienstleistungsvereinbarung mit Strobel-IT ab. Ein Dienstleisterwechsel und/oder die Hinzuziehung eines weiteren Dienstleisters bedarf der Zustimmung von Strobel-IT. Ein Dienstleisterwechsel ist rechzeitig Strobel-IT anzuzeigen. Für Schäden aus einem Verstoß haftet der Auftraggeber uneingeschränkt.

2.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt externe Hilfe (Subunternehmer), die für die Durchführung des Auftrages notwendig sind, mit einzubeziehen, bis hin zur Ausführung der beauftragten Leistung. In diesem Fall hat der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber mitzuteilen. Stimmt dieser der Subunternehmerleistung nicht zu, bleibt nur der Weg der Vertragsauflösung. Schäden hierfür trägt der Auftraggeber uneingeschränkt.

 

3. Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen

3.1 Angebote von Strobel-IT sind grundsätzlich freibleibend und stehen bei Hard- und Software und weiteren Produkten unter dem Vorbehalt mengen- und termintreuer Belieferung durch den Lieferanten von Strobel-IT. Dies gilt nur für den Fall, dass der Dienstleister für ein kongruentes Deckungsgeschäft keine Lieferung erhält und gilt nicht bei individualvertraglich vereinbarten unbeschränkten Gattungsschulden oder bei einem schuldhaften Herbeiführen der Nichtbelieferung. Strobel-IT wird bei einem Fall der Nichtbelieferung den Kunden unverzüglich hiervon unterrichten und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.

3.2 Aufträge des IT-Dienstleister können durch eine ausdrückliche schriftliche Mitteilung, mündlich, fernmündlich oder durch unmittelbare Übergabe der Ware angenommen werden. Die schriftliche Bestätigung kann per Mail oder in Papierform erfolgen. Als angenommen gilt das Angebot außerdem insofern der Dienstleister den Auftrag nach einer vorangegangenen mündlichen Bestätigung des Auftraggebers bereits ausgeführt hat.

4. Reformumsetzung

4.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich den notwendigen Beitrag zur Reformumsetzung sicher zu stellen. Vorgegebene Reformziele aus festgelegten Besprechungsprotokollen sind vom Auftraggeber und/oder dessen Vertreter in der für den Kunden zumutbaren Konsequenz umzusetzen.

 

 

4.2 Reformverzögerungen, die der Auftraggeber zu verantworten hat, werden von Strobel-IT angezeigt. Bei mehrmaligen Wiederholungsfällen kann Strobel-IT aus diesem wichtigen Grund das Mandat mit sofortiger Wirkung niederlegen. Für evtl. auftretende Schäden haftet der Auftraggeber.

4.3 Der Auftraggeber stellt alle für die Erbringung der Dienstleistung notwendigen Ressourcen – wie Zeit des Geschäftsführers, Arbeitsräume, Personal, DV-Komponenten etc. – zur Verfügung.

 

5. Leistungserbringung

5.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich im Zuge der Dienstleistung, auf Verlangen von Strobel-IT, Termine in den Räumlichkeiten von Strobel-IT wahrzunehmen; dies gilt insbesondere bei der Entwicklung von Konzepten und der Planung von Netzwerkinfrastrukturen.

5.2 Die Dienstleistung erfolgt für die Laufzeit der Zusammenarbeit exklusiv durch Strobel-IT. Die Leistung erfolgt je nach Erfordernissen in den Räumlichkeiten von Strobel-IT, denen des Kunden oder für Vereinbarung notwendigen ähnlichen Orten.

5.3 Die Leistung wird hauptsächlich mündlich und schriftlich erbracht; zusammenfassend wird durch Strobel-IT mündlich und/oder schriftlich protokolliert und dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

5.4 Einzelne Zielsetzungen der Dienstleistung werden fortlaufend einvernehmlich schriftlich und mündlich durch die Vertragspartner festgesetzt.

 

6. Verschwiegenheitspflicht

6.1 Die Vertragsparteien werden, die ihnen im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der anderen Vertragspartei auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung vertraulich behandeln.

6.2 Der Auftraggeber entbindet Strobel-IT gegenüber dem Unternehmen, verbundenen Softwareentwicklern oder vorherigen IT-Dienstleistern ausdrücklich von ihrer Pflicht zur Verschwiegenheit und erteilt die Einwilligung zur uneingeschränkten Kommunikation und Datenweitergabe.

Ferner ermächtigt der Auftraggeber Strobel-IT, sich zur Beschaffung und zum Austausch von Informationen und Unterlagen auch direkt an Softwareentwickler oder andere Geschäftspartner zu wenden. Dasselbe gilt gegenüber verbundenen Unternehmen wie z.B. Zulieferunternehmen. Diese Vereinbarung kann durch den Auftraggeber jederzeit schriftlich gegenüber Strobel-IT widerrufen werden.

6.3 Eine Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt lediglich unter Beachtung des geltenden Datenschutzrechts, insbesondere der DSGVO sowie des BDSG. Die

6.4 Die Parteien sind sich darüber einig, im Falle der Erforderlichkeit einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung entsprechend Art. 28 DSGVO bzw. einen Vertrag zur gemeinsamen Verantwortlichkeit entsprechend Art. 26 DSGVO zu schließen.

 

7. Mitwirkung Dritter

7.1 Der IT-Dienstleister ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrages, Mitarbeiter und fachkundige Dritte heranzuziehen.

 

8. Mängelbeseitigung

8.1 Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung etwaiger Mängel. Dem IT-Dienstleister ist Gelegenheit – je nach Bedarf auch mehrfach – zur Nachbesserung zu geben.

8.2 Offenbare Unrichtigkeiten (z. B. Schreibfehler, Dokumentationsfehler) können vom IT-Dienstleister jederzeit auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Sonstige Mängel darf der IT-Dienstleister Dritten gegenüber ohne Einwilligung des Auftraggebers berichtigen.

 

9. Gefahrübergang & Versand

9.1 Versendet der IT-Dienstleister auf Verlangen eines Kunden die verkaufte Sache, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Dienstleister die Kaufsache dem Spediteur, dem Frachtführer oder einer sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person ausgeliefert hat. Der Käufer ist weiterhin zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet, ohne dass es seiner vorhergehenden ausdrücklichen Zustimmung bedarf.

 

10. Eigentumsvorbehalt

10.1 Strobel-IT behält sich bei Verträgen mit Unternehmen das Eigentum an der ausgelieferten Ware bis zum endgültigen und vollständigen Ausgleich aller bestehenden und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden behält sich Strobel-IT vor, das Eigentum (Ware) zur Sicherung von Ansprüchen zurückzunehmen. Die Rücknahme der Ware bedeutet keinen Rücktritt vom Vertrag. Der IT-Dienstleister ist befugt zurückgenommene Ware zu verwerten; der Verwertungserlös wird auf die Forderung gegenüber dem Kunden angerechnet. Angemessene Verwertungskosten dürfen abgezogen werden.

10.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware bis zum Eigentumsübergang mit der erforderlichen Sorgfalt zu behandeln um eine Verschlechterung, Beschädigung oder Zerstörung des Eigentums des Dienstleisters zu verhindern. Bei Zuwiderhandlung hat der Auftraggeber dem IT-Dienstleister im vollen Umfang Ersatz des so entstandenen Schadens zu leisten. Der Kunde hat Strobel-IT zu informieren, wenn Dritte in Strobel-IT Eigentum zu vollstrecken versuchen. Die Ware ist auf Kosten des Käufers gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Haftungsrisiken ausreichend zu versichern.

10.3 Wird die Ware be- oder verarbeitet, so ist der Kunde einverstanden, dass dies bis zum Erlöschen des Eigentumsvorbehalts für Strobel-IT vorgenommen wird

Im Falle der Verarbeitung von der Ware mit anderen Waren erwirbt Strobel-IT Miteigentum am Endprodukt im Verhältnis des Werts der ursprünglichen Ware gemäß Rechnungsendbetrag zu den anderen Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Der erweiterte Eigentumsvorbehalt gilt auch für die so entstandene Sache.

10.4 Bei wesentlichem vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Strobel-IT berechtigt, den gelieferten Gegenstand zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Zurücknahme eines gelieferten Gegenstandes liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Strobel-IT hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Für den Fall, dass der von Strobel-IT gelieferte Gegenstand gepfändet wird, ist Strobel-IT davon sofort zu unterrichten und derjenige darauf hinzuweisen, der die Pfändung vornimmt, damit Klage nach § 771 ZPO erhoben werden kann.

 

11. Haftung

11.1Dienstverträge
Für bereits erbrachte oder für künftig zu erbringenden Dienstleistungen wird die Haftung wie folgt beschränkt:
(a) Für Dienstvertragsleistungen auf Basis Arbeitskraft und Zeit (gem. § 611 BGB) werden jegliche Gewährleistung und / oder Haftungen grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, der IT-Dienstleister handelt grob fahrlässig oder vorsätzlich. Etwaige Ansprüche von Kunden gegenüber Strobel-IT sind ausdrücklich auf den jeweiligen Auftrags-, bzw. Projektauftragswert begrenzt. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(b) Die Gewährleistung aus Dienstverträgen wird auf zwölf Monate ab Abschluss der Dienstleistung beschränkt.
11.2 Werkverträge
Für bereits erbrachte oder für künftig zu erbringende Werkvertragsleistungen auf Basis Zeit und Material (gem. § 631 BGB) wird die Haftung wie folgt beschränkt:
(a) Bei leichter Fahrlässigkeit ist Strobel-IT von der Haftung ausgeschlossen.
(b) Bei Fällen von grober Fahrlässigkeit und bei Vorsatz durch den IT-Dienstleister bzw. durch dessen Erfüllungsgehilfen sind Haftungsansprüche beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden. Bestehen keine anderen Anhaltspunkte dafür, welche Schäden vorhersehbar sind und typischerweise eintreten, so ist das der einfache Wert unserer Leistung (Rechnungsendpreis für das fehlerhafte Produkt und / oder die fehlerhafte Leistung), wenn der IT-Dienstleister bzw. dessen Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben.
(c) Die vorstehenden Regelungen (Absatz 2 (a) und (b) gelten nicht bei Schäden von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
(d) Bei Mängelrügen kann der Kunde die gesetzlich geregelten Ansprüche auf Minderung und Vertragsrücktritt geltend machen, wenn zwei Nacherfüllungsversuche durch Strobel-IT fehlgeschlagen sind. Weitere Gewährleistungsansprüche des Kunden gegenüber Strobel-IT sind ausgeschlossen.
11.3 Kaufverträge
(a) Die Gewährleistung aus Kaufverträgen gem. § 433 BGB wird auf zwölf Monate ab Kaufdatum beschränkt.
(b) Für die Richtigkeit der in von dem IT-Dienstleister ggf. zur näheren Beschreibung der Kaufsache übersandten Produktdatenblättern des Herstellers gemachten Angaben übernimmt der IT-Dienstleister keine Gewähr im Sinne einer selbständigen Garantie. Diese Datenblätter und Produktbeschreibungen stellen lediglich Beschreibungen der Kaufsache dar.

11.4 Für eingebaute Systeme und Geräte übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, hier gilt das Produkthaftungsgesetz des jeweiligen Systemlieferanten und der Hersteller von IT-Produkten.

11.5 Bei Vereinbarung eines Gewährleistungsabschlages auf den Kaufpreis erlischt jede Gewährleistungspflicht.

 

12. Datenverlust

12.1 Strobel-IT weist ausdrücklich darauf hin, dass die Kunden durch regelmäßige Datensicherung dem Verlust von Daten vorbeugen müssen. Insbesondere vor jedem Aufspielen von Software und / oder jeder Veränderung von Hardware sind Datensicherungen zwingend erforderlich und sind vom Kunden durchzuführen.

12.2 Software wird vom Hersteller in der Regel weiterentwickelt. Der IT-Dienstleister weist daher darauf hin, dass für die bei Strobel-IT käuflich erworbene Software vom Hersteller regelmäßig Software-Pflegeleistungen (Updates, Patches, etc.) herausgebracht werden. Es ist Aufgabe des Kunden, die Software auf aktuellem Stand zu halten, wenn nicht mit dem Dienstleister ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde oder vereinbart wird.

12.3 für Hacker- und Virenangriffe übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.

 

13. Nutzungsrechte

13.1 Liefert Strobel-IT im Rahmen von Kauf-, Dienst- und Werkverträgen mit Kunden Standardsoftware aus, so erhält der Kunde das Nutzungsrecht, das der Hersteller des Programms dem autorisierten Nutzer (Käufer) einräumt.

13.2 Erstellt und / oder modifiziert der IT-Dienstleister Software (Standard- und Individual-Software), erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht, sofern nichts anderes mit dem IT-Dienstleister vereinbart wurde oder vereinbart wird. Das bedeutet, dass der Kunde außer zu Sicherungszwecken keine Kopien des Programms anfertigen oder Dritten zur Nutzung überlassen darf. Käuflich erworbene Software darf nur an einem Arbeitsplatz, aber ggf. von mehreren Benutzern (Einzelplatzlizenzen) gleichzeitig benutzt werden. Bei Widersprüchen gelten für die jeweilige Software die Nutzungsregelungen des Herstellers. Verstöße gegen das Nutzungsrecht führen zu Schadensersatzansprüchen des

Herstellers gegenüber dem Käufer und/oder gegenüber dem unautorisierten Nutzer bzw. Besitzer von Software.

 

14. Pflicht des Auftraggebers

14.1 Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass dem IT-Dienstleister auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Utensilien rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden, Informationen erteilt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Mandats von Bedeutung sein könnten. Dies gilt auch für Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des IT-Dienstleisters

bekannt werden. Die Informationspflicht beinhaltet auch notwendige Details aus privaten Verhältnissen und verbundenen Geschäftsbereichen des Unternehmers.

14.2 Der/die Unternehmer stimmen ausdrücklich zu, dass Dokumentationen, Hardware und sonstige Firmenunterlagen- und Gegenstände bei Strobel-IT aufbewahrt werden dürfen.

14.3 Der Auftraggeber hat der Beratung und Empfehlung des Auftragnehmers im Sinne einer ordentlichen Vertragserfüllung Rechnung zu tragen. Tut er dies nicht oder nur eingeschränkt hat der Auftragnehmer jederzeit das Recht den Auftrag zu beenden. Entstehende Kosten und Schäden trägt der Auftraggeber uneingeschränkt. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber die Gründe der vorzeitigen Vertragsbeendigung offenlegen.

 

15. Preise und Zahlungsbedingungen

15.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich ab dem Strobel-IT Geschäftssitz in Rot an der Rot und enthalten weder Transport- noch Verpackungskosten, sofern sich aus der Auftragsbestätigung oder Rechnung an den Kunden nichts anderes ergibt. Die Leistungspreise wurden vor Beauftragung dezidiert dem Auftraggeber mündlich oder über ein Angebot mitgeteilt.

Die Rechnungsstellung erfolgt wöchentlich nach erbrachter Dienstleistung, Fahrtkosten und Spesen. Die Berechnung der Arbeitszeit wird, sofern notwendige Einzeltermine gefordert werden, ohne Umlage berechnet.

15.2 Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch des IT-Dienstleisters ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

15.3 Die Bezahlung hat nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug sofort zu erfolgen. Nach Zugang der Rechnung beim Kunde tritt der Verzug innerhalb von 7 Tagen ein. Hier gelten die gesetzlichen Regelungen. Es werden ab dem Tag des Verzuges 8% Verzugszinsen zusätzlich dem Unternehmen belastet. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

15.4 Die Preise sind freibleibend. Maßgebend für die Berechnung einzelner Lieferungen ist die letzte Preisliste, jedoch mit der Maßgabe, dass Strobel-IT berechtigt ist, eingetretene Preiserhöhungen (z.B: aufgrund des Wechselkurses, Frachtsteuerungen etc.) ohne vorherige Ankündigung weiterzugeben.

 

16. Honoraranspruch bei vorzeitiger Beendigung des Auftrages

16.1 Endet der Auftrag vor seiner vollständigen Ausführung, so steht dem IT-Dienstleister ein Honorar für die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu. Teilweise erbrachte Leistung gilt in Hinblick auf das Honorar als vollständig erbracht.

 

17. Urheberrechte

17.1 Dem Unternehmer ist bewusst, dass alle Details und Lösungsansätze im Zuge der Dienstleistung sowohl in mündlicher als auch in schriftlicher Form das geistige Eigentum von Strobel-IT sind und Dritten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Strobel-IT zugänglich gemacht werden dürfen.

 

18. Anzuwendendes Recht und Erfüllungsort

18.1 Für den Auftrag, seine Ausführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

18.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Auftrag ist 88400 Biberach an der Riß, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

19. Wirksamkeit bei Teilnichtigkeit

19.1 Sollten einzelne Bestimmungen diese AGB’s unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

 

20. Änderungen und Ergänzungen

20.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

 

21. Schlussbestimmung

21.1 Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im übrigen nicht. Für eine unwirksame Bestimmung soll eine wirksame Bestimmung gelten, die der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mit der Bekanntgabe dieser Geschäftsbedingungen verlieren alle bisherigen Bedingungen ihre Gültigkeit.

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